Sachverständiger Heideck

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Manfred Schwarz Heideck

Manfred Schwarz

Bausachverständiger und Baugutachter

Rambacher Straße 10b
91180 Heideck
Tel: 09177 211 99 80
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Qualifikation

  • Stuckateurmeister
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Heideck steht Ihnen Herr Manfred Schwarz als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Manfred Schwarz kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Heideck, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Heideck kommen bzw. sich nicht in Heideck auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Heideck - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Heideck liegt im Landkreis Roth und somit auch in der Metropolregion Nürnberg und im Fränkischen Seenland. Die Stadt beheimatet 4.653 Menschen und ist optimal, um zwei vielfältige Freizeitregionen zu entdecken. Auf der einen Seite die berühmten Badeseen im Fränkischen Seenland und auf der anderen Seite das Naturpark Altmühltal mit seinen abwechslungsreichen Wander- und Radwegen.

Historische Sehenswürdigkeiten in Heideck sind: die Frauenkirche, das Schloss Kreuth, die Johanneskirche und die Klausenkapelle bei Heideck. Auch das von Fachwerkhäusern umrahmte Marktplatz sowie das über 500 Jahre alte Rathaus sind ein attraktiver Hotspot sowohl für die Einwohner als auch für die Touristen.

Kulturelles Leben:

  • Einwohner, die in den Bereichen Schule, Berufsausbildung und Beruf, Kunst oder Sport eine besondere Leistung nachweisen können, werden jährlich im März geehrt.
  • Seit 1950er Jahren findet am dritten Wochenende im Juli das fünftägige Heimatfest am Festplatz statt.
  • Vor dem Rathaus des Marktplatzes findet Mitte August das Markplatzfest statt. Die Einwohner amüsieren sich mit Live-Musik und Bauernmarkt.
  • Der Heidecker Weinachtsmarkt findet jeden ersten Adventssamstag am Marktplatz statt.

Heideck ist in 16 Ortsteile gegliedert: Aberzhausen, Altenheideck, Fichtenmühle, Haag, Höfen, Kippenwang, Schloss Kreuth, Laffenau, Laibstadt, Liebenstadt, Rambach, Rudletzholz, Schloßberg, Seiboldsmühle, Selingstadt und Tautenwind.

In der Nähe von Heideck befinden sich die Städte/Gemeinden: Hilpoltstein (ca. 10km), Roth (ca. 20km), Weißenburg in Bayern (ca. 25km) Schwabach (ca. 35km), Neumarkt in der Oberpfalz (ca. 36km), Nürnberg (ca. 50km) sowie Ingolstadt (ca. 60km)

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Marktplatz 24
91180 Heideck

Bauamt:
Marktplatz 24
91180 Heideck

Amtsgericht Schwabach:
Weißenburger Straße 8
91126 Schwabach

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